Häufig gestellte Fragen

Wann und durch wen erfolgt die Ablesung der Wasserzähler?

Die Ablesung des Wasserzählers erfolgt durch unsere Kunden im Rahmen einer Stichtagsablesung zum Jahresende. Sie erhalten dazu im Dezember ein Informationsschreiben mit der Ablesekarte. Für die Ablesung der Wasserzähler der Gartenanlagen werden die Ablesekarten bereits im Oktober des laufenden Jahres versendet. 

Wie beantrage ich eine Stellungnahme zum Hausanschluss bzw. den Hausanschluss selbst?

Bitte nutzen Sie für die Beantragung Ihres Vorhabens unsere entsprechenden Formulare und beachten Sie die Hinweise:

Ich habe mein Grundstück verkauft. Wie teile ich den Besitzer-/Eigentümerwechsel mit?

Für die Mitteilung des Besitzer-/Eigentümerwechsels nutzen Sie bitte unsere Antragsformulare:

Wichtig sind hierbei die Unterschriften des bisherigen und des neuen Eigentümers.

Der Eigentümer ist verstorben?

Bitte senden Sie uns dazu Sterbeurkunde und wenn vorhanden den Erbschein mit gleichzeitiger Mitteilung des Vertreters/der Erben und aktuelle Kontaktdaten zu.

Wie kann ich eine Änderung der Bankverbindung mitteilen bzw. ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen?

Ein Antrag auf ein SEPA-Mandat bedarf ausschließlich der Schriftform. Dies kann mit dem Antrag auf Abschluss eines SEPA-Mandates erfolgen. Sie können jedoch auch formlos per E-Mail Ihre persönlichen Daten, wie IBAN (22-stellig) sowie Kundennummer übermitteln. Ein SEPA-Mandat wird dann erstellt und Ihnen mit Mandats-Referenznummer per Post für Ihre Unterlagen zugeschickt.

Wer zahlt für die Kosten eines Neuanschlusses / bei Erneuerungen oder Veränderungen eines bestehenden Anschlusses?

Gemäß § 7 Abs. 4 der Ergänzenden Bestimmungen des Wasserzweckverbandes Freiberg (WZF) zu der AVBWasserV muss der Kunde dem WZF die Kosten dafür erstatten.

Kann ich mit einem Anschluss mehrere Grundstücke versorgen?

Gemäß § 7 Abs. 1 der Ergänzenden Bestimmungen des Wasserzweckverbandes Freiberg zu der AVBWasserV muss jedes Grundstück oder Haus, welches eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet, einen eigenen Anschluss an die Trinkwasserversorgungsleitung haben.

Kann ich auch selbst eine Hausanschlussleitung verlegen, welche dann vom Wasserzweckverband Freiberg übernommen wird?

Nein. Gemäß § 10 Abs. 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser ( AVBWasserV ) werden Hausanschlüsse ausschließlich vom Wasserversorgungsunternehmen hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt.

Sie benötigen als Grundlage für die Planung eines Bauvorhabens den Anlagenbestand des WZF für ein bestimmtes Gebiet bzw. Grundstück?

Richten Sie Ihre Anfrage zur Medienbestandsauskunft an plankammer.wzf@wasser-freiberg.de. Teilen Sie uns mit, was Sie an welcher Stelle planen und fügen Sie einen Lageplan des Planungsbereiches bei.

Sie benötigen Rahmen der Abfrage "Träger öffentlicher Belange für Planungen von Baumaßnahmen Dritter, Bebauungsplänen, Flächennutzungsplänen, Stadtentwicklungskonzepten und dergleichen eine Stellungnahme"?

Richten Sie Ihre Anfrage zur Stellungnahme an plankammer.wzf@wasser-freiberg.de. Fügen Sie aussagekräftige Unterlagen, aus denen Art und Umfang Ihres Vorhabens ersichtlich sind, bei.

Sie benötigen für die Ausführung von Tiefbauarbeiten oder anderen Baumaßnahmen (auch in Privatgrundstücken) einen Schachtschein?

Senden Sie den Schachtscheinantrag bitte unterschrieben und mit vollständig ausgefülltem Punkt 1 mit einem Lageplan des Baubereiches an plankammer.wzf@wasser-freiberg.de.

Sie benötigen für einen Bauantrag den Nachweis der gesicherten Erschließung Ihres Baugrundstücks?

Richten Sie Ihre Anfrage (Antrag auf eine Stellungnahme) an anschlusswesen.wzf@wasser-freiberg.de. Teilen Sie uns mit für welches Grundstück Sie den Nachweis benötigen (Flurstücksnummer, Gemarkung) und fügen Sie einen Lageplan des Baubereiches bei.