Wie erfolgt die Ablesung der Wasserzähler zukünftig?
Durch die schrittweise Umstellung auf moderne elektronische Wasserzähler erfolgt die Übermittlung der Zählerstände künftig weitgehend ohne dass Sie selbst etwas unternehmen müssen. Unsere Mitarbeitenden können die Daten mittels spezieller Auslesetechnik im Vorbeifahren erfassen. Dies erfolgt ganz ohne Terminvereinbarung oder Zutritt zu Ihrer Wohnung oder dem Haus. Die Erfassung erfolgt in der Regel einmal jährlich. Ihre Privatsphäre bleibt dabei jederzeit gewahrt und Übertragungsfehler sind ausgeschlossen.
Muss ich für die Ablesung zuhause sein?
Nein. Ihre Anwesenheit ist durch die neue Technik nicht mehr erforderlich. Der Aufwand durch frühere Ablesekarten oder Terminabsprachen entfällt.
Kann ich den Einbau eines elektronischen Wasserzählers ablehnen?
Der Einbau eines elektronischen Zählers kann nicht verweigert werden. Gemäß Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Sie jedoch das Recht, der elektronischen Datenübertragung bei bis zu zwei Wohneinheiten zu widersprechen. In diesem Fall wird das Funkmodul am Zähler deaktiviert. Die Ablesung muss dann manuell durch Sie erfolgen. Weitere Details zur Funktionsweise, den Vorteilen und den datenschutzrechtlichen Aspekten finden Sie im Downloadbereich.